Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), welches vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Nutzenbewertung von Ponesimod (Ponvory®) beauftragt wurde, kommt im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Zusatznutzens zu folgenden Ergebnissen:
- RMS1-Patienten mit einem EDSS-Score ≤ 3,5: Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Der Zusatznutzen beruht insbesondere auf der Schubreduktion in dieser Population sowie den positiven Effekten auf die Lebensqualität.
- RMS1-Patienten mit einem EDSS-Score > 3,5: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. Gemäß IQWiG-Bewertung zeigen sich weder bei der Morbidität noch bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität positive oder negative Effekte von Ponesimod gegenüber Teriflunomid.
Den finalen G-BA Beschluss wird für Mai 2022 erwartet.
RMS1 = Erwachsene Patienten, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende
Therapie erhalten haben, und Patienten, die mit krankheitsmodifizierender Therapie
vorbehandelt sind und deren Erkrankung nicht hochaktiv ist
Quellen:
https://www.iqwig.de/download/a21-159_ponesimod_kurzfassung_nutzenbewertung-35a-sgb-v_v1-0.pdf
https://www.g-ba.de/downloads/92-975-4860/21_06_14_Modul_3A_Ponesimod.pdf