Anspruch auf Schutzimpfung gegen Covid- 19 umfasst jetzt auch Auffrischungsimpfungen
Obwohl noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt, geht die Kassenärztliche Bundesvereinigung davon aus, dass eine Auffrischungsimpfung durch die Vertragsärzte durchgeführt und abgerechnet werden kann. Die Corona- Impfverordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit ab heute in Kraft.
„Corona- Impfverordnung:“ weiterlesen