Das IQWiG sieht auf Basis der im Dossier eingereichten Evidenz keinen Zusatznutzen
Für Population 1: Erwachsene Patienten, die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben, und Patienten, die mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelt sind und deren Erkrankung nicht hochaktiv ist – kein Zusatznutzen.
Hauptkritikpunkt in der IQWiG Bewertung ist der fehlende Vergleich zur vom G-BA vorgegebenen zweckmäßigen Vergleichstherapie. Der Studienkomparator Teriflunomid ist vom G-BA nicht als zweckmäßige Vergleichstherapie für diese Population vorgesehen. Wir hatten diese Tatsache ja bereits in unserem gemeinsamen Austausch zur Nutzenbewertung antizipiert.
Für Population 2 : Erwachsene Patienten mit hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie – kein Zusatznutzen.
Hierzu wurden keine Studiendaten im Dossier vorgelegt. Die Patienten der OPTIMUM-Studie entsprechen der Population 1.
Anbei finden Sie den Link der Ponesimod-Nutzenbewertung: https://www.g-ba.de/downloads/92-975-4862/2021-06-15_Nutzenbewertung-IQWiG_Ponesimod_D-702.pdf